Wir können Ihr Externer Datenschutzbeauftragter sein!
Greifen Sie auf externen Rat zurück und sparen Sie Zeit und Kosten
Wir stellen Ihrem Unternehmen bei Bedarf einen externen Datenschutzbeauftragten zur Seite. So sparen Sie unter anderem die Kosten für die Freistellung, die Ausbildung und laufende Schulung Ihres internen Datenschutzbeauftragten.
Unsere Leistungen als Externer Datenschutzbeauftragter; Sicherheit in drei Stufen
Die Leistungen können modular und je nach tatsächlichem Bedarf abgerufen werden.
Was bedeutet Datenschutz?
Anders als es der Begriff zunächst vermuten lässt, geht es dabei nicht vordergründig um Daten, sondern um die Personen, über die Informationen (Daten) verarbeitet, gesammelt oder gespeichert werden. Rechtliche Basis stellt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Grundgedanke ist dabei, dass jeder selbst entscheiden soll, wer bei welcher Situation welche Informationen über Ihn erhält. Insbesondere, wenn große private (z.B. Auskunfteien, Adresshandel, Arbeitgeber etc.) und/oder öffentliche (z.B. Polizei, Geheimdienste, gesetzliche Sozialversicherungen, sonstige Ämter und Behörden) Organisationen Informationen - möglicherweise ohne Kenntnis der betroffenen Personen - sammeln, speichern und auswerten, kann es ggf. zu Gefahren kommen. Es gibt eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die die Datenverarbeitung im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich regeln.
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten
Unternehmen mit mindestens neun Mitarbeitern, die EDV-basiert mit personenbezogenen Daten (also insbesondere Mitarbeiter- und Kundendaten) arbeiten, benötigen gemäß § 4f BDSG einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten.
Die deutsche Gesetzgebung verpflichtet Geschäftsführer, Vorstände und IT-Verantwortliche geeignete Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten zu ergreifen. Bei Nichterfüllung dieser Vorgaben drohen Bußgelder, Schadensersatzansprüche oder sogar Haftstrafen.
Datenschutzbewußtsein
Das Thema Datensicherheit bzw. der Verlust der z.B. firmeninternen Kundendatenbank ist nicht allein aus Datenschutzsicht ein Problem, sondern kann auch den Verlust der materiellen Existenz der Firma bedeuten.
Der schludrige und lachse Umgang mit Daten, etwa die Entsorgung vertraulicher Informationen über das Altpapier, kann nicht nur teuer werden, sondern aktiv Vertrauen und somit Kunden kosten. Das Augenmerk und die Anfragen von Kunden nach §35 BDSG sind zunehmend. Unternehmen, die davon noch nie gehört haben und plötzlich handeln müssen, sind dann beim ersten Mal überfordert, was auch schnell zu Streitfällen führen kann.
Betrachten Sie den Datenschutz nicht als üble Last, sondern als Potential und Chance zur Kundengewinnung und Kundenbindung. Und, selbst wenn kein Datenschutzbeauftragter gestellt werden muss: Das BDSG hat auch für Sie Gültigkeit!
Wir beraten Sie gern! Kontakt
Wir stellen Ihrem Unternehmen bei Bedarf einen externen Datenschutzbeauftragten zur Seite. So sparen Sie unter anderem die Kosten für die Freistellung, die Ausbildung und laufende Schulung Ihres internen Datenschutzbeauftragten.
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Die Leistungen können modular und je nach tatsächlichem Bedarf abgerufen werden.
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Datenschutzgrundaufnahme |
Datenschutzkonzept |
Datenschutzbelehrung |
Was bedeutet Datenschutz?
Anders als es der Begriff zunächst vermuten lässt, geht es dabei nicht vordergründig um Daten, sondern um die Personen, über die Informationen (Daten) verarbeitet, gesammelt oder gespeichert werden. Rechtliche Basis stellt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Grundgedanke ist dabei, dass jeder selbst entscheiden soll, wer bei welcher Situation welche Informationen über Ihn erhält. Insbesondere, wenn große private (z.B. Auskunfteien, Adresshandel, Arbeitgeber etc.) und/oder öffentliche (z.B. Polizei, Geheimdienste, gesetzliche Sozialversicherungen, sonstige Ämter und Behörden) Organisationen Informationen - möglicherweise ohne Kenntnis der betroffenen Personen - sammeln, speichern und auswerten, kann es ggf. zu Gefahren kommen. Es gibt eine Vielzahl von Rechtsvorschriften, die die Datenverarbeitung im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich regeln.
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten
Unternehmen mit mindestens neun Mitarbeitern, die EDV-basiert mit personenbezogenen Daten (also insbesondere Mitarbeiter- und Kundendaten) arbeiten, benötigen gemäß § 4f BDSG einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten.
Die deutsche Gesetzgebung verpflichtet Geschäftsführer, Vorstände und IT-Verantwortliche geeignete Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten zu ergreifen. Bei Nichterfüllung dieser Vorgaben drohen Bußgelder, Schadensersatzansprüche oder sogar Haftstrafen.
Datenschutzbewußtsein
Das Thema Datensicherheit bzw. der Verlust der z.B. firmeninternen Kundendatenbank ist nicht allein aus Datenschutzsicht ein Problem, sondern kann auch den Verlust der materiellen Existenz der Firma bedeuten.
Der schludrige und lachse Umgang mit Daten, etwa die Entsorgung vertraulicher Informationen über das Altpapier, kann nicht nur teuer werden, sondern aktiv Vertrauen und somit Kunden kosten. Das Augenmerk und die Anfragen von Kunden nach §35 BDSG sind zunehmend. Unternehmen, die davon noch nie gehört haben und plötzlich handeln müssen, sind dann beim ersten Mal überfordert, was auch schnell zu Streitfällen führen kann.
Betrachten Sie den Datenschutz nicht als üble Last, sondern als Potential und Chance zur Kundengewinnung und Kundenbindung. Und, selbst wenn kein Datenschutzbeauftragter gestellt werden muss: Das BDSG hat auch für Sie Gültigkeit!
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